Fundsachen sind im Fundbüro des Einwohneramtes der Sennegemeinde Hövelhof anzuzeigen und ggf. dort abzugeben.
Erfahrungsgemäß dauert es einige Tage, bis Fundsachen im Fundbüro eingehen.
Daher empfehlen wir Ihnen, sich in unregelmäßigen Abständen erneut zu erkundigen. Aus Organisatorischen Gründen ist das hinterlegen der Daten nicht möglich. Verwenden Sie dazu eine E-Mail, in der Sie uns nähere Angaben zu dem verlorenen Gegenstand machen. Wir melden uns so schnell wie möglich mit der Antwort ob sich der besagte Gegenstand in unsere Obhut befindet.
Bei Fahrrädern kann die Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Für die Verwahrung bei der Fundbehörde (für jede zusammengehörende Fundsache)
• vom Verlierer bzw. Eigentümer 5,00 EUR
• vom Finder bei Finderlohn und/oder Eigentumserwerb 5,00 €
• Löschen von Datenträgern (bei Handys, Laptops etc.) bei Eigentumserwerb muss angefragt werden
Die Zahlung kann erfolgen:
• in bar
• per Kartenzahlung
§ 965 + § 971 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Ergibt sich aus einer Fundsache ein Hinweis auf den Eigentümer, z.B. bei Ausweisdokumenten, ergeht an den Besitzer eine schriftliche Nachricht, dass sich das Dokument im Fundbüro befindet.
Bei verlorenen Gegenständen in öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine Nachfrage beim jeweiligen Verkehrsbetrieb.
Als Finder haben Sie die Möglichkeit, die abgegebene Fundsache nach Ablauf von 6 Monaten, in denen der Verlierer nicht ausfindig gemacht werden konnte, in Ihr Eigentum zu übernehmen.
Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Erklärung direkt bei der Abgabe der Fundsache.
Notwendige Unterlagen
• Vorlage eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass)
• gegebenenfalls andere Unterlagen je nach Art der Fundsache
Montag: | 07:30–14:00 Uhr |
Dienstag: | 07:30–17:00 Uhr |
Mittwoch: | 07:30–14:00 Uhr |
Donnerstag: | 07:30–18:00 Uhr |
Freitag: | 07:30–12:30 Uhr |
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: