Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Vergnügungssteuer ist das Vergnügungssteuergesetz und die Satzung über die Festsetzung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Hövelhof.
Steuerpflichtig sind Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte in Gaststätten und Spielhallen. Außerdem unterliegen öffentliche Tanzveranstaltungen der Vergnügungssteuerpflicht.
Nähere Informationen zur Höhe der Vergnügungssteuer erteilen die Mitarbeiter/innen der Kämmerei.
Montag: | 08:30–12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:30–12:00 Uhr 14:00–16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30–12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30–12:00 Uhr 14:00–17:30 Uhr |
Freitag: | 08:30–12:00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare halten wir für Sie bereit.
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: