Kommunales Bauland

 
 

Baugebiet "Portemeiers Kreuz"

Hinweis

Die Bewerbungsphase ist am 06.10.2023 geendet. Bewerbungen sind nicht mehr möglich.

Das Bewerbungsverfahren für das Baugebiet „Portemeiers Kreuz“ in Hövelhof wird am Mittwoch, den 06. September 2023 eröffnet. Insgesamt stehen 40 kommunale Baugrundstücke zwischen ca. 419 m² und ca. 977 m² zum Verkauf.

Bewerbungen um ein kommunales Baugrundstück können in der Zeit von Mittwoch, den 06. September 2023 bis einschließlich Freitag, den 06. Oktober 2023 per E-Mail an bmthvlhfd, per Post oder über den Rathausbriefkasten eingereicht werden. Eine Bewerbung ist ausschließlich mit dem nachstehenden Bewerbungsbogen möglich. Der Bewerbungsbogen kann elektronisch oder handschriftlich ausgefüllt werden.

Sollte eine persönliche Abgabe des Bewerbungsbogens gewünscht sein, um noch offene Fragen zu klären, so wird um vorherige Terminabsprache unter 05257/5009-145 gebeten.

Dem Bewerbungsbogen sind die erforderlichen Nachweise (nicht älter als 6 Monate) z.B. Bescheinigung des Arbeitgebers, Gewerbeanmeldung, Unterhaltsnachweis, Schwerbehindertenausweis, Bescheinigung über den Pflegegrad, Mitgliedsbescheinigung o.ä. in Kopie beizufügen. Gehaltsabrechnungen werden jedoch ausdrücklich nicht benötigt.

Bewerbungen, die bis einschließlich Freitag, den 06. Oktober 2023 eingegangen sind, werden nach der vom Rat der Sennegemeinde Hövelhof am 15. Juni 2023 beschlossenen Grundstücksvergaberichtlinie 2023 bewertet. Ein Rechtsanspruch auf ausschließliche Anwendung dieser Grundsätze besteht nicht. Es wird gebeten von Nachfragen zur Platzierung abzusehen.

Die Bewerber verpflichten sich vertraglich auf dem erworbenen Grundstück innerhalb von drei Jahren ein Wohngebäude zu errichten und das Grundstück nicht in unbebautem Zustand zu verkaufen. Sofern dagegen verstoßen wird, ist das Grundstück zurück zu geben. Außerdem ist das Gebäude erstmals selbst mit Hauptwohnsitz zu beziehen und mindestens fünf Jahre zu bewohnen. Bei Verstoß gegen diese Regeln ist eine Vertragsstrafe an die Gemeinde zu entrichten. Diese Vertragsstrafe wird definiert als Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem dann gültigen Bodenrichtwert und ist Bestandteil des Kaufvertrages.

Erste Fragen zur Bebauung der Grundstücke können vorab telefonisch unter 05257/5009-244 oder über bmthvlhfd gestellt werden. Eine ausführliche baurechtliche Beratung kann nach erfolgtem Zuschlag für ein kommunales Baugrundstück in Anspruch genommen werden.

Informationen und Downloads

Grundstücksvergaberichtlinie 2023